Bei Gelenkverschleiß

Knorpelschutz-Therapie


Was geschieht bei Gelenkverschleiß?

In einem gesunden Gelenk sorgen eine glatte Knorpel­schicht und eine visköse (zähflüssige), elastisch puffernde Gelenkf­lüssigkeit für die Stoß­dämpfung und für einen reibungslosen Bewegungs­ablauf.

 

Bei Gelenkverschleiß (Arthrose) ist die Knorpel­oberfläche aufgeraut oder uneben und die Gelenk­flüssigkeit ist so dünnflüssig, dass der Gelenk­schutz nicht mehr gewährleistet ist. Bereits normale Alltags­belastungen können Schmerzen auslösen, die zu Bewegungs­einschränkungen führen. Dies setzt einen Teufelskreis in Gang: weil das Gelenk zu wenig bewegt wird, verliert die Gelenk­flüssigkeit weiter an Konsistenz und schützt den Knorpel deshalb immer weniger vor weiterer Abnutzung.


Wie werden Knorpelschutzpräparate eingesetzt?

Die Erkrankung ist bis heute nicht heilbar. Mit Knorpelschutz­präparaten man kann aber einem weiteren Knorpel­abrieb vorbeugen.

 

Es stehen umfangreich getestete Präparate zur Verfügung, die wesentliche Bestandteile von bindegewebs­artigen Strukturen enthalten. Sie verbessern die Konsistenz der Gelenk­sflüssigkeit, schützen die Oberf­släche des Knorpels und erhöhen seine Elastizität. Die Schmerzen und die Bewegungs­einschränkungen werden gelindert und das Gelenk kann sich für lange Zeit normal bewegen. Hierdurch wird die Bildung und Verteilung der normalen körper­seigenen Gelenk­flüssigkeit wieder angeregt. Zudem bewirken Substanzen wie Hyaloron­säure ein Aufquellen der vorhandenen Knorpel­zellen und verbessern damit die Funktion des Knorpels.

 

Ein Therapiezyklus besteht aus einer Serie von 3 - 5 Injektionen im Abstand von 1 - 4 Wochen. Die Behandlung kann zu einer Beschwerde­slinderung führen, die bis 12 Monate und länger andauert. Das Neben­swirkungs­srisiko ist gering, da die chemische Struktur dieser Präparate identisch mit entsprechenden Eiweißen im menschlichen Gelenk ist.


Welche Wirkung kann die Knorpelschutztherapie erzielen?

| Schmerzabnahme

| Besserung der Gelenkfunktion

| Verbesserte Belastbarkeit

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Behandlung nicht.