Willkommen in unserer Praxis!

Orthopädie in Bergedorf


Bitte beachten Sie auch unser Stellenangebot.


Praxisteam der Praxis Dr. Ropohl und Dr. Grande für Orthopädie und Unfallchirugie

Sprechstunden

 

Mo. 9.00 - 12.00 & 15.00 - 18.00 Uhr

Di.   7.30 - 10.00 & 11.30 - 15.00 Uhr

Mi.  7.30 - 11.00 Uhr

Do.  9.00 - 12.00 & 15.00 - 18.00 Uhr

Fr.    7.30 - 10.00 & 11.30 - 15.00 Uhr


Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis für Orthopädie und Unfallchirugie interessieren und sich über unsere Leistungen informieren möchten. Wir wen­den in unserer Praxis im Berge­dorfer Villen­viertel neben der konser­vativen Orthop­ädie und der klassischen Chiro­therapie ein breites Spektrum sanfter, ganz­heitlicher Therapie­verfahren an, das wir Ihnen auf diesen Seiten gerne vorstellen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder verein­baren Sie einen Termin für ein persön­liches Gespräch: Tel. 040 - 721 6936.

Dr. med. Sebastian Ropohl & Dr. med. Michael Grande


„Wir sollten dem Patienten mit Demut begegnen, denn zunächst wissen wir nichts über ihn; der Patient trägt aber alles in sich, insbesondere die Lösung des Problems.”

Kierkegaard


Endoprothetik

Künstlicher Gelenkersatz (Hüfte)

Bei Verschleiß des Hüft­gelenkes
ist in den meisten Fällen der künstliche Gelenk­ersatz möglich.

Diesen nehmen wir meistens minimal-­invasiv und knochen­sparend vor. Der Eingriff ist dadurch besonders gewebe­schonend und wenig verletzend, so dass unsere Patienten schneller wieder mobil werden.

Fusschirugie

Fusschirugie

Nicht bei allen Fuß­deformitäten
und Beschwerde­bildern ist
eine Operation erforderlich.

Oft reichen konservative Therapien aus, um das Beschwerde­bild zu verbessern. Deshalb gilt es, zunächst die konservativen Therapie­möglichkeiten auszureizen, bevor ein operatives Vorgehen notwendig wird.

Kernspinresonanz

Kernspinresonanz-Therapie

Die Kernspinresonanz-­Therapie

zielt auf die Reaktivierung von Stoff­wechsel­prozessen in Zellen.
Auf diese Weise kann die Regeneration von defektem Knorpel- und Knochen­gewebe ermöglicht werden. Im Therapie­gerät werden elektro­magnetischen Felder mit spezifischen Frequenzen erzeugt, die an Gewebe­zellen abgegeben werden.



Unsere Praxis hat das Zertifikat QEP - Qualität und Entwicklung in Praxen® - erhalten, das ist das Qualitäts­management-System der Kassen­ärztlichen Vereinigung (KV) mit der Kassen­ärztlichen Bundes­ver­einigung (KBV) für vertrags­ärztliche Praxen.

Stiftung Warentest urteilt: „Das Qualitäts­management­system QEP berück­sichtigt Patienten­belange in Arztpraxen am besten.”

Logo - Qualität und Entwicklung in Praxen


Termine nur nach Onlinebuchung oder telefonischer Vereinbarung!


Aus aktuellem Anlass noch ein Hinweis auf "gültige Versicherungs­karten" der gesetz­lichen Kranken­kassen: Kann ein Patient keinen gültigen Versicherungsnachweis vor­legen, darf der Vertrags­arzt die Ver­gütung seiner Leistungen dem Patienten in Rechnung stellen, falls der Patient nicht inner­halb von 10 Tagen eine gültige Versicherungs­karte oder anderen gültigen Anspruchs­nachweis nach­reicht. Die Bewertung der Leistungen erfolgt auf der Basis der GOÄ (§ 18 Abs. 8 S. 3 Nr. 1 BMV-Ärzte).